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Skilifte wegen Corona geschlossen - aliquote Rückerstattung für Skifahrer

Im März 2020 kam es aufgrund der Corona-Pandemie zu behördlich verordneten Betriebsschließungen sämtlicher Skigebiete in Österreich. Sämtliche Skifahrer forderten daraufhin die Skiliftbetreiber auf, für den restlichen Zeitraum der Skisaison (16.03. - 03.05.2020) eine aliquote Rückerstattung des Saisonkartenpreises zu leisten. Die Skiliftbetreiber wiesen diese Aufforderungen zurück, weshalb sich ein Ehepaar an die Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH wandte. Die Ehegatten erwarben jeweils eine „Superskicard-Saisonkarte“, zum Preis von € 747,00.  Die „Superskicard“ hatte einen Gültigkeitszeitraum vom 12.10.2019 - 03.05.2020, sohin einen Nutzungszeitraum von 205 Tagen. Rückgefordert wurde seitens der Skifahrer eine aliquote Rückerstattung für den Zeitraum der restlichen Saisonkartengültigkeitsdauer, sohin vom 16.03.2020 - 03.05.2020 (49 Tage).

 

Das Bezirksgericht Zell am See wies in erster Instanz die Klage mit der Begründung ab, dass seitens der Skiliftbetreiber keine Garantie für durchgehenden Skibetrieb geboten würde und die Kläger bereits Leistungen der Skiliftbetriebe, in Form einiger Skitage, in Anspruch nahmen.

 

Diese nicht nachvollziehbare Klagsabweisung wurde in weiterer Folge mit Berufung angefochten.

 

In der Berufung wurde insbesondere damit argumentiert, dass die Kläger mit der Bezahlung des Kaufpreises bereits in Vorleistung getreten seien und der beklagte Skiliftbetreiber den Vertragsinhalt (wenn auch unverschuldet, aufgrund der behördlichen Schließungen) nicht erfüllt habe, weshalb der beklagte Skiliftbetreiber für den Zeitraum der behördlichen Schließung als bereichert anzusehen sei. Aufgrund der Bereicherung im Zeitraum der Schließung – die Skiliftbetreiber haben sich in diesen Zeitraum doch erhebliche Betriebskosten erspart – sei daher der Vertrag zwischen der klagenden Partei und dem beklagten Skiliftbetreiber aliquot rückabzuwickeln. Das Landesgericht Salzburg als zweite Instanz, schloss sich dieser Argumentation an und gab der Klage des von der Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH vertretenen Ehepaar statt.

 

In weiterer Folge wurde auch ein Musterverfahren seitens des VKI geführt, in welchem ebenso mit der gleichen Argumentation der Klage stattgegeben wurde.

 

Sollten auch Sie die Ihnen zustehende aliquote Saisonkartenrückerstattung noch nicht zurückgefordert haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer Kanzlei auf. Wir haben bereits mehrere 100 Rückforderungen erfolgreich durchgesetzt.

 

Presse:

https://www.diepresse.com/5966870/lifte-wegen-corona-geschlossen-geld-zurueck-fuer-skifahrer

https://noe.orf.at/stories/3099660/

https://www.salzburg24.at/news/salzburg/superskicard-ehepaar-erhaelt-anteilige-kosten-fuer-saisonkarte-zurueck-102555805

 


Freispruch für Mandanten in weitreichendem Suchtmittelprozess

Im größten Suchtmittelprozess des Jahres wurde insgesamt 14 Angeklagten seitens der Staatsanwaltschaft Salzburg der Handel mit der "Dschihadisten-Droge" Captagon vorgeworfen. Laut der Anklageschrift hätten die Angeklagten durch Gründung einer kriminellen Organisation die Droge Captagon im großen Stil von Libanon über die EU nach Saudi-Arabien geschmuggelt.

 

Einer der 14 Angeklagten wurde von der Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH vertreten.

 

Im Verfahren wurden zahlreiche Ungereimtheiten aufgedeckt, wie z. B. dass eine Dolmetscherin, welche zur Übersetzung der Telefonüberwachung eingesetzt wurde, mit dem Kronzeugen des gegenständlichen Verfahrens liiert war. Die Liaison stellt natürlich die Unbefangenheit der eingesetzten Dolmetscherin in Frage.

 

Am 21.03.2022 wurde nach 22 Verhandlungstagen vom Schöffensenat das Urteil verkündet. Acht der insgesamt 14 Angeklagten wurden zu teilweise langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Der seitens der Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte-GmbH vertretene Angeklagte wurde freigesprochen.

 

Presse:

https://www.derstandard.at/story/2000134297638/haftstrafen-in-salzburg-fuer-handel-mit-dschihadisten-droge-captagon

https://www.krone.at/2661207